Baugrundstück mit Panoramablick auf den See.
Gemäß den städtischen Vorschriften sind folgende Bauvorhaben zulässig:
1 freistehende Villa mit 350 m² Wohnfläche
Oder
1 Doppelhaushälfte mit je 200 m² Wohnfläche
Gemäß den städtischen Vorschriften sind folgende Bauvorhaben zulässig:
1 freistehende Villa mit 350 m² Wohnfläche
Oder
1 Doppelhaushälfte mit je 200 m² Wohnfläche