Das Haus befindet sich in einem landwirtschaftlichen und alpinen Gebiet. Das Gebäude verfügt über eine Wohnfläche von ca. 180 m² und ein Bauvolumen von ca. 647 m³.
Jeder Umbau bedarf der Genehmigung durch die Generaldirektion für Raumordnung und Wohnungswesen (DGTL).
Gemäß dem geltenden Bundesrecht ist eine Vergrößerung der Wohnfläche um bis zu 60 % innerhalb des bestehenden Baukörpers zulässig.
Ab 60 % kann der Bau neuer Wohnungen genehmigt werden, sofern diese als Hauptwohnsitz genutzt werden und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Der Verkauf an Personen mit Wohnsitz im Ausland ist vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Bestimmungen weiterhin möglich.